AGB’S

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Alle Rechnungen, Verkaufverträge und Werkverträge, sind, wenn nicht anders vermerkt, netto bei Erhalt zahlbar und ohne Abzug (Skonto,…). Auch reine Lohnarbeiten (Montageunterstützung, Transport, Aufmass, Traktor/Staplerarbeiten, usw.) und sonstige Dienstleistungen sind sofort ohne Abzug zahlbar, ebenso Werkzeug- und Maschinenkosten.

Wir behalten uns das Recht vor, Vorauszahlungen, Anzahlungen oder Abschlagzahlungen zu beanspruchen. Der Käufer ist nicht berechtigt, die geschuldeten Beträge mit Gegenansprüchen aufzurechnen, die durch uns bestritten oder nicht anerkannt sind oder seine Zahlungen ganz oder teilweise zurückzubehalten.

Ab dem Fälligkeitstermin und ohne dass eine vorherige Mahnung erforderlich ist, werden vertragliche Verzugszinsen in Höhe von 12% jährlich berechnet, sowie eine Pauschalentschädigung in Höhe von 15% des Rechnungsbetrages, mit einem Minimum von 125.00,-€.

Bestellungen der Kunden sind verbindlich. Nachträgliche Änderungswünsche und Maßänderungen des Kunden sind nur dann bindend, soweit wir dieser Auftragsabänderung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Erfolgt die Herstellung nach vom Kunden angegebenen Maßen, so sind Maßänderungen nur möglich, wenn deren Mitteilung durch den Kunden so rechtzeitig erfolgt, dass die Berücksichtigung der Maßänderungen fertigungstechnisch noch möglich ist.

Anderenfalls scheidet eine Zustimmung grundsätzlich aus. Bei akzeptierten Änderungen hat der Kunde je nach Umfang der Änderungswünsche sowohl mit angemessenen Produktionsverzögerungen zu rechnen als auch die Kosten zu tragen, die durch die zusätzliche Bestellung verursacht worden sind.

Exportgeschäfte, Maßanfertigungen und Sonderbestellungen werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert oder zur Auslieferung bereitgestellt.

Rücknahmen sind grundsätzlich ausgeschlossen wenn es sich um Maßanfertigungen und Sonderbestellungen handelt.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware und die geleistete Arbeit unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen.

Beschwerden wegen offensichtlichen Mängeln der gelieferten Waren müssen spätestens bei der Lieferung „ab Werk“ durch den Kunden mitgeteilt werden. Die Verwendung der verkauften Waren durch den Kunden wird in jedem Fall als Annahme der Waren als konform und frei von jeglichen offensichtlichen Mängeln gewertet.

Für Ware, die durch den Kunden am Werk abgeholt wird oder auch durch uns beim Kunden montiert wird übernehmen wir keine Garantieverpflichtung betreffend eventueller Baumängel an bestehenden Mobilien oder Immobilien und wir sind nicht verantwortlich für die Weiterverwendung der Ware. Beanstandungen zu den geleisteten Arbeiten, dem geliefertem Material oder den ausgestellten Rechnungen müssen innerhalb von 3 Werktagen schriftlich und per Einschreiben erfolgen, um gültig zu sein.

Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde uns angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird dies verweigert, sind wir von der Garantieverpflichtung befreit. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Insbesondere haften wir in diesem Fall nicht für entgangenen Gewinn des Kunden, nicht vorhersehbare mittelbare Folgeschäden, sowie Produktionsausfall.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Rechnung Eigentum des Verkäufers. Durch die Lieferung/Abholung der Ware geht jedoch das Risiko auf den Kunden über. Diesem obliegt ab dem Zeitpunkt der Lieferung die Aufsicht über die verkaufte Ware und er haftet für Schäden, die durch und an dieser Ware entstehen. Im Falle der Rücknahme der Ware werden die erlittenen Wertverluste von den Anzahlungen des Kunden abgezogen.

Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen. Dies gilt auch im Falle der Bearbeitung der Vorbehaltsware.

Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, im Falle der Verarbeitung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren, und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware.

Durch die Annahme der vorliegenden Geschäftsbedingungen erkennt der Käufer ausdrücklich an, dass das Vorbehaltsrecht ohne weitere Inverzugsetzung oder Klageschrift unsererseits im Falle des Konkurses des Käufers geltend gemacht wird. Dies bedeutet auch, dass noch offenstehende Forderungen bei Weiterveräußerungen unmittelbar an uns abgetreten werden.

Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Sicherheitsleistung auszuführen und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn im Zeitpunkt der Auslieferung eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers eingetreten ist, insbesondere wenn er in erheblichem Umfang seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist oder gegen ihn Pfändungen erfolgen oder wenn gerichtliche oder außergerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren anhängig sind.

Die vereinbarte Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden. Muster, Prospektangaben oder sich aus sonstigem Werbematerial ergebende Informationen sind unverbindlich und stellen keine Übernahme von Beschaffenheitsgarantien dar, sondern dienen der Beschreibung und sollen lediglich eine allgemeine Vorstellung der darin beschriebenen Produkte vermitteln. Der Hinweis auf technische Normen dient nur der Leistungsbeschreibung und ist ebenfalls nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Als Auslegungsregel wird festgehalten, dass die aufgrund einer gesetzlichen Regelung oder einer gerichtlichen Entscheidung rechtsunwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt wird, die der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten steht.

Auf alle Angebote, Bestellungen und/oder Vereinbarungen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, wird ausschließlich belgisches Recht angewendet.

Jede Beschwerde des Kunden im Rahmen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen muss begründet und uns schriftlich und per Einschreiben mitgeteilt werden. Beschwerden, die uns nicht innerhalb von drei Tagen mitgeteilt werden, werden ausgeschlossen.

Gerichtsstand ist für beide Teile St.Vith oder Eupen unbeschadet des Erstellungs- oder Ausführungsortes des Vertrags.

Der Kunde hat dies, sowie die anderen Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

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© 2021 Reiner Mackels